KI-Kennzeichnung bei 500 Produkten: wo Handarbeit aufhört
Shop-Systeme · 23. August 2026 · 7 Minuten Lesezeit
Von Deklarium. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Bei zwanzig Artikeln macht man das nebenbei. Bei fünfhundert nicht mehr. Was bei großen Katalogen wirklich das Problem ist, was sich maschinell beantworten lässt und was nicht.

Ein Shop mit zwanzig Artikeln ist an einem Nachmittag durch. Man geht die Bilder durch, weiß bei jedem noch, wo es herkommt, setzt drei Hinweise und ist fertig.
Bei fünfhundert Artikeln mit im Schnitt vier Bildern sind das zweitausend Entscheidungen. Bei zehn Sekunden pro Bild wären das gut fünf Stunden, und diese Rechnung stimmt nur, wenn Sie bei jedem Bild sofort wissen, wie es entstanden ist. Genau das ist der Punkt, an dem es kippt.
Das Problem ist nicht das Anbringen
Den Hinweis selbst bekommt man skaliert. Ein Block im Theme, an eine Bedingung geknüpft, und er erscheint überall dort, wo die Bedingung zutrifft. Das ist eine halbe Stunde Arbeit, unabhängig von der Zahl der Produkte.
Die Arbeit steckt in der Frage davor: welche Bilder es betrifft. Und die lässt sich nicht durch Nachdenken lösen, sondern nur durch Nachsehen, Bild für Bild.
| Aufgabe | Skaliert mit dem Katalog? |
|---|---|
| Hinweistext festlegen | Nein, einmalige Entscheidung |
| Hinweis technisch einbauen | Nein, einmalige Arbeit |
| Herausfinden, welche Bilder betroffen sind | Ja, linear |
| Entscheidung dokumentieren | Ja, linear |
Was sich maschinell beantworten lässt
Viele Generatoren schreiben Herkunftsdaten in die Bilddatei. Der verbreitetste Ansatz dafür ist C2PA, bekannt auch als Content Credentials: ein signierter Eintrag, der festhält, womit ein Bild erzeugt wurde. Wo dieser Eintrag vorhanden ist, kann eine Maschine das Bild zuordnen, ohne dass jemand es ansieht.
Das nimmt Ihnen den langweiligsten Teil ab: das Durchsehen von Bildern, bei denen ohnehin nichts zu holen ist.
Was sich nicht maschinell beantworten lässt
Hier wird es wichtig, und an dieser Stelle machen sich einige Anbieter zu schlank.
- Eine fehlende Signatur beweist nichts. Sie geht beim Zuschneiden, beim Konvertieren und beim Hochladen über manche Dienste verloren. Ältere Generatoren haben nie eine gesetzt.
- Eine gefundene Signatur beantwortet nicht die Rechtsfrage. Sie sagt, dass KI beteiligt war. Ob deshalb ein Hinweis nötig ist, hängt davon ab, was auf dem Bild passiert, und diese Entscheidung bleibt bei Ihnen.
- Kein Werkzeug erfüllt Artikel 50 Absatz 2 für Sie. Die maschinenlesbare Markierung ist eine Anbieterpflicht und muss dort entstehen, wo das Bild erzeugt wird.
- Rechtssicherheit verspricht niemand seriös. Zu den Grenzfällen gibt es noch keine Rechtsprechung.
Ein Vorgehen für große Kataloge
- Ab sofort jedes neue Bild beim Hochladen einordnen. Sonst wächst der Berg weiter, während Sie ihn abtragen.
- Den Bestand maschinell vorsortieren, soweit Herkunftsdaten vorhanden sind. Was eine Signatur trägt, kommt auf einen Stapel.
- Diesen Stapel von Hand durchsehen und entscheiden. Das ist der Teil, den niemand abnehmen kann, aber er ist jetzt deutlich kleiner.
- Parallel die Kategorien vorziehen, in denen erfahrungsgemäß Menschen vorkommen: Mode, Kosmetik, alles mit Testimonials.
- Jede Entscheidung festhalten, mit Datum und Begründung in einem Satz. In einem Jahr wissen Sie sonst nicht mehr, warum Bild 412 ohne Hinweis blieb.
Was das kostet, wenn man es liegen lässt
Die Verordnung sieht Geldbußen vor, gestaffelt nach Schwere und Unternehmensgröße. Für kleinere Händler ist der praktisch wahrscheinlichere Weg allerdings das Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Verbände können fehlende oder irreführende Angaben abmahnen, und sie brauchen dafür keine Behörde.
Das Risiko verteilt sich nicht gleichmäßig über den Katalog. Es sitzt in den paar Bildern mit erfundenen Menschen und in den Vorher-Nachher-Darstellungen. Deshalb ist die Reihenfolge oben so wichtig: Sie fangen dort an, wo es wehtun kann, nicht bei Artikel Nummer eins.
Häufige Fragen
Kann eine App automatisch erkennen, welche Bilder KI-generiert sind?
Teilweise. Wo ein Bild eine Herkunftssignatur trägt, etwa nach C2PA, lässt sich das zuverlässig auslesen. Fehlt sie, ist das kein Beweis für das Gegenteil, weil solche Signaturen beim Bearbeiten häufig verloren gehen.
Kann eine App die Kennzeichnung für mich setzen?
Den sichtbaren Hinweis kann sie technisch anbringen. Die Entscheidung, ob ein bestimmtes Bild einen braucht, hängt vom Bildinhalt ab und bleibt bei Ihnen.
Erfüllt eine Shop-App die maschinenlesbare Markierung?
Nein. Das ist eine Pflicht der Anbieter des KI-Systems nach Artikel 50 Absatz 2 und muss dort erfüllt werden, wo das Bild entsteht.
Womit fange ich bei einem großen Katalog an?
Mit den Kategorien, in denen Menschen vorkommen, und mit Vorher-Nachher-Darstellungen. Dort sitzt das Risiko, nicht in der Masse der Freisteller.