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Die EU-Icons für KI-Inhalte: was sie sind und ob Sie sie brauchen

EU-Icons · 21. August 2026 · 6 Minuten Lesezeit
Von Deklarium. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Die EU-Kommission hat ein Symbolset für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Was dahintersteht, warum es keine Pflicht ist und wann es sich trotzdem lohnt.

Gegenüberstellung: Pflicht sind die Offenlegung nach Artikel 50 Absatz 4 und die klare, unterscheidbare Darstellung bei erster Exposition nach Absatz 5. Freiwillig sind ein bestimmtes Symbol und die Unterzeichnung des Verhaltenskodex.
Was das Gesetz verlangt und was der Verhaltenskodex anbietet.

Im Juni 2026 hat die EU-Kommission den Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht, und dazu ein standardisiertes Symbolset für Betreiber. Seitdem taucht in Händlerforen regelmäßig dieselbe Sorge auf: Muss jetzt jedes gekennzeichnete Bild ein bestimmtes Symbol tragen?

Was der Verhaltenskodex ist

Der Kodex ist ein freiwilliges Instrument. Die Kommission und das KI-Gremium haben ihn als geeignetes Mittel bewertet, um die Einhaltung der Transparenzpflichten zu belegen. Bis Ende Juli 2026 hatten ihn rund 190 Unternehmen und Organisationen unterzeichnet.

Er besteht aus zwei Teilen, die sich an die beiden Rollen aus Artikel 50 richten. Der eine beschreibt, wie Anbieter ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren. Der andere richtet sich an Betreiber und behandelt die sichtbare Offenlegung, und dorthin gehören die Icons.

Warum ein einheitliches Zeichen trotzdem etwas taugt

Kennzeichnungen funktionieren über Gewöhnung. Das Dreieck für Recycling, das Schloss für die verschlüsselte Verbindung, das Ökosiegel auf der Verpackung: Ihre Wirkung kommt nicht aus der Erklärung, sondern daraus, dass alle dasselbe Zeichen benutzen.

Für einen Shop heißt das: Ein Symbol, das Kundinnen aus anderen Zusammenhängen kennen, wird schneller verstanden als eine selbstgebaute Grafik. Und wenn sich in ein paar Jahren doch eine verbindliche Form durchsetzt, ist der Weg dorthin kürzer.

PflichtFreiwillig
Offenlegen, dass ein Inhalt KI-erzeugt istJa, Art. 50 Abs. 4
Klar und unterscheidbar, bei erster ExpositionJa, Art. 50 Abs. 5
Ein bestimmtes Symbol verwendenJa
Den Verhaltenskodex unterzeichnenJa

Was ein Symbol allein nicht leistet

Ein Icon ohne Text ist eine Behauptung, die niemand einordnen kann, solange das Zeichen nicht allgemein bekannt ist. Solange das nicht der Fall ist, gilt: Symbol und Wort zusammen. Ein kleines Zeichen plus „Mit KI erzeugt“ ist eindeutig, ein Zeichen allein ist es noch nicht.

Und es bleibt bei der Anforderung aus Absatz 5: klar, unterscheidbar, spätestens bei der ersten Exposition. Ein Symbol, das in einer hellgrauen Ecke unter dem dritten Aufklapper sitzt, erfüllt das nicht, egal wie offiziell es ist.

Was Sie konkret tun können

  1. Legen Sie einen Wortlaut fest und halten Sie ihn im ganzen Shop gleich. „Mit KI erzeugt“ genügt.
  2. Setzen Sie den Hinweis dorthin, wo das Bild ist, nicht in einen Rechtstext.
  3. Wenn Sie ein Symbol dazunehmen wollen, sehen Sie zuerst auf der Seite der Kommission nach, statt selbst eines zu zeichnen.
  4. Prüfen Sie den Kontrast. Ein Hinweis, den man auf einem hellen Produktbild nicht liest, ist keiner.

Häufige Fragen

Sind die EU-Icons verpflichtend?

Nein. Sie gehören zu einem freiwilligen Verhaltenskodex. Verpflichtend ist nach Artikel 50 die Offenlegung als solche, nicht eine bestimmte grafische Form.

Darf ich ein eigenes Symbol verwenden?

Ja. Es muss nur klar und unterscheidbar sein und spätestens dann sichtbar, wenn der Inhalt sichtbar wird. Ein bekanntes Zeichen wird in der Praxis schneller verstanden.

Muss ich den Verhaltenskodex unterzeichnen?

Nein. Die Unterzeichnung ist freiwillig. Sie kann helfen, die Einhaltung zu belegen, ersetzt aber keine der gesetzlichen Pflichten.

Reicht ein Icon ohne Text?

Solange das Zeichen nicht allgemein bekannt ist, würde ich davon abraten. Symbol und kurzer Text zusammen sind eindeutig, ein Symbol allein kann noch missverstanden werden.