Deklarium BlogZur App
← Alle Beiträge

Müssen alte Produktbilder nachträglich gekennzeichnet werden?

Produktbilder · 22. August 2026 · 6 Minuten Lesezeit
Von Deklarium. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Der Stichtag war der 2. August 2026. Was gilt für die Bilder, die vorher schon im Shop standen, wann ein altes Bild zu einem neuen wird und warum die Frage weniger eindeutig ist, als sie klingt.

Zeitstrahl mit dem 2. August 2026 als Markierung. Links davor: in der Regel kein rückwirkender Hinweis nötig. Rechts danach: sobald eine Datei getauscht, ein Bild bearbeitet, ein Produkt dupliziert oder in einen anderen Kanal übernommen wird, gilt die Pflicht.
Vor dem Stichtag eingestellt heißt nicht für immer unberührt.

Wer seinen Shop seit Jahren betreibt, hat die Frage sofort im Kopf: Muss ich jetzt rückwärts durch tausend Artikel und jedes alte Bild prüfen? Die verbreitete Antwort lautet nein. Sie ist gut begründet, aber sie ist nicht in Stein gemeißelt.

Der Stand

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026. Spezialisierte Kanzleien gehen überwiegend davon aus, dass Bilder, die vorher schon eingestellt waren, nicht rückwirkend gekennzeichnet werden müssen.

Dagegen lässt sich einwenden, dass ein Produktbild im Shop kein abgeschlossener Vorgang ist. Es wird jeden Tag neu ausgeliefert, und jede Auslieferung ist eine neue Exposition. Wer diese Sicht vertritt, kommt zu einer Kennzeichnungspflicht auch für Altbestände. Rechtsprechung dazu gibt es noch nicht.

Wann ein altes Bild ein neues wird

Unstrittig ist der umgekehrte Fall. Sobald Sie ein Bild anfassen, beginnt die Sache von vorn:

  • Sie tauschen die Datei gegen eine neue aus.
  • Sie bearbeiten das vorhandene Bild und laden es erneut hoch.
  • Sie legen das Produkt neu an oder duplizieren es.
  • Sie übernehmen das Bild in einen anderen Kanal, etwa einen Marktplatz oder eine Anzeige.

In allen vier Fällen stellen Sie den Inhalt nach dem Stichtag bereit. Dann gelten die Regeln ohne Einschränkung.

Ein Vorgehen, das sich durchhalten lässt

  1. Ab sofort jedes neue Bild vor dem Hochladen einordnen. Das ist die Regel, die den Bestand nicht weiter wachsen lässt.
  2. Die Bestseller zuerst nacharbeiten. Zwanzig Artikel decken in den meisten Shops den größten Teil des Umsatzes und damit der Sichtbarkeit ab.
  3. Die kritischen Kategorien vorziehen: alles mit Menschen, Vorher-Nachher-Darstellungen und Testimonials.
  4. Den Rest anlassbezogen erledigen. Jedes Mal, wenn ein Artikel ohnehin überarbeitet wird, wird das Bild mitgeprüft.
  5. Festhalten, wie weit Sie sind. Eine Spalte im Tabellenblatt genügt.

Das eigentliche Problem ist ein anderes

Bei den meisten Shops scheitert die Nacharbeit nicht am Anbringen des Hinweises, sondern daran, dass niemand mehr weiß, welche alten Bilder überhaupt aus einem Generator stammen. Bei Bild 700 erinnert sich keiner, ob das Model echt war.

Ein Teil davon steht in den Dateien selbst. Viele Generatoren schreiben Herkunftsdaten hinein, etwa nach dem C2PA-Standard. Wo diese Spur noch vorhanden ist, lässt sich ein Bild maschinell zuordnen. Verlassen sollte man sich darauf nicht: Signaturen gehen beim Zuschneiden, Konvertieren oder beim Hochladen über manche Dienste verloren, und ältere Generatoren haben sie nie gesetzt.

Eine gefundene Signatur ist ein starkes Indiz. Eine fehlende ist kein Freibrief.

Häufige Fragen

Muss ich Bilder von vor dem 2. August 2026 nachträglich kennzeichnen?

Nach überwiegender Auffassung nicht rückwirkend. Abschließend geklärt ist die Frage nicht, und es gibt ein vertretbares Gegenargument. Wer kein Risiko will, arbeitet den Bestand nach.

Was passiert, wenn ich ein altes Bild neu hochlade?

Dann stellen Sie den Inhalt nach dem Stichtag bereit, und die Kennzeichnungspflicht gilt ohne Einschränkung.

Gilt das auch für Bilder auf Marktplätzen?

Wenn Sie ein Bild in einen weiteren Kanal übernehmen, ist das eine neue Bereitstellung. Zusätzlich haben Marktplätze eigene Regeln zu KI-Inhalten, die unabhängig von der Verordnung gelten.

Wie finde ich heraus, welche alten Bilder KI-generiert sind?

Teilweise über Herkunftsdaten in der Datei, etwa nach dem C2PA-Standard. Diese Spur fehlt aber oft, weil sie beim Bearbeiten verloren geht. Der Rest bleibt Erinnerungsarbeit, weshalb es sich lohnt, ab jetzt mitzuschreiben.