Ausnahmen von der KI-Kennzeichnungspflicht: was Sie nicht kennzeichnen müssen
Recht und Risiko · 2. September 2026 · 6 Minuten Lesezeit
Von Deklarium. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Artikel 50 nimmt mehr aus, als die meisten Zusammenfassungen erwähnen. Vier Fallgruppen, bei denen kein Hinweis nötig ist, und eine, die oft falsch als Ausnahme verstanden wird.

Die meisten Texte zur KI-Kennzeichnung erklären, was gekennzeichnet werden muss. Für die tägliche Arbeit ist die andere Richtung nützlicher, weil sie das Volumen aus dem Problem nimmt.
1. Bloße Bearbeitungshilfe
Artikel 50 Absatz 2 nimmt Systeme aus, die eine reine Unterstützungsfunktion für die Bearbeitung erfüllen und die eingegebenen Daten nicht wesentlich verändern. Übertragen auf den Alltag im Shop heißt das: Aufhellen, Schärfen, Entrauschen, Farbkorrektur, Freistellen. Am Inhalt des Bildes ändert sich nichts, also gibt es nichts offenzulegen.
2. Kein Deepfake, keine Pflicht aus Absatz 4
Die Betreiberpflicht knüpft am Deepfake-Begriff an: KI-erzeugte oder manipulierte Inhalte, die existierenden Personen, Objekten, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlicherweise als echt erscheinen würden. Fehlt dieser Täuschungsbezug, greift die Pflicht nicht.
- Erkennbar grafische, illustrierte oder abstrakte Motive. Niemand hält sie für ein Foto.
- Offensichtlich erfundene Fantasieszenen, in denen ein echtes Produkt steht.
- Generische Kulissen hinter einem echt fotografierten Produkt, solange sie keinen bestimmten realen Ort behaupten.
3. Künstlerische und fiktionale Werke, abgeschwächt
Für Inhalte, die Teil eines offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werks sind, beschränkt die Verordnung die Pflicht auf eine Offenlegung in angemessener Weise, die die Darbietung des Werks nicht beeinträchtigt.
4. Altbestand vor dem Stichtag
Nach überwiegender Auffassung müssen Bilder, die vor dem 2. August 2026 schon im Shop standen, nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Abschließend geklärt ist das nicht, und sobald Sie ein altes Bild austauschen, bearbeiten oder in einen anderen Kanal übernehmen, gilt die Pflicht wieder.
Die häufigste falsche Ausnahme
„Wir sind zu klein“ ist keine. Anders als bei manchen anderen EU-Vorschriften gibt es bei den Transparenzpflichten aus Artikel 50 keine allgemeine Ausnahme für Kleinstunternehmen. Ein Ein-Personen-Shop, der ein KI-Model einsetzt, ist genauso Betreiber wie ein Konzern.
Zwei weitere Missverständnisse, die häufig als Ausnahme durchgehen:
| Annahme | Stimmt das? |
|---|---|
| „Das Bild ist im Shop, nicht in Werbung, also egal“ | Nein. Die Pflicht hängt am Inhalt, nicht am Kanal |
| „Instagram markiert es doch automatisch“ | Deckt allenfalls Instagram ab, nicht Ihren Shop |
| „Wir haben es in die AGB geschrieben“ | Nein. Der Hinweis muss beim Bild stehen |
| „Wir sind unter zehn Mitarbeitern“ | Keine Ausnahme in Artikel 50 |
Was übrig bleibt
Wenn Sie die vier Ausnahmen sauber anwenden, schrumpft die Kennzeichnungsarbeit in einem typischen Shop erheblich. Übrig bleiben meist die Bilder mit Menschen, die Vorher-Nachher-Darstellungen und die vollständig erzeugten Produktabbildungen. Genau dort sitzt auch das eigentliche Risiko, denn dort droht neben der fehlenden Kennzeichnung eine Irreführung nach dem UWG.
Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Reichweite der Ausnahmen ist gerichtlich noch nicht geklärt.
Häufige Fragen
Gibt es eine Ausnahme für kleine Unternehmen?
Nein. Artikel 50 sieht für die Transparenzpflichten keine allgemeine Ausnahme für Kleinstunternehmen vor. Die Rolle als Betreiber hängt nicht an der Unternehmensgröße.
Sind Illustrationen und Grafiken ausgenommen?
In der Regel ja, weil niemand sie für eine echte Aufnahme hält. Damit fehlt der Täuschungsbezug, an den die Betreiberpflicht anknüpft.
Gilt die Ausnahme für künstlerische Werke auch für Produktbilder?
In aller Regel nicht. Ein Produktbild ist kommerzielle Kommunikation. Die Abschwächung zielt auf offensichtlich künstlerische, satirische oder fiktionale Werke.
Reicht es, wenn die Plattform den Inhalt automatisch markiert?
Für Ihren eigenen Shop nicht. Eine automatische Markierung durch ein soziales Netzwerk wirkt nur dort und ersetzt Ihre Offenlegung an der eigenen Verkaufsstelle nicht.