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Muss ich das kennzeichnen? Zwölf Produktbild-Fälle, einzeln entschieden

Produktbilder · 19. August 2026 · 8 Minuten Lesezeit
Von Deklarium. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Freisteller, KI-Hintergrund, virtuelles Model, Vorher-Nachher: Für jeden der zwölf häufigsten Fälle im Onlineshop steht hier, ob ein Hinweis nötig ist und woran das liegt.

Übersicht mit sechs Zeilen: Nur Licht, Schärfe und Rauschen verändert, echtes Produkt mit erfundener Kulisse sowie erkennbar grafisches Motiv brauchen keinen Hinweis. Erzeugtes Produkt, erzeugter Mensch und erzeugtes Ereignis brauchen einen.
Sechs Muster, an denen sich die meisten Fälle entscheiden lassen.

„Muss ich das jetzt kennzeichnen?“ ist die Frage, die seit dem 2. August 2026 in jedem Händlerforum steht. Die Antwort hängt nicht daran, ob eine KI im Spiel war, sondern daran, ob das Bild jemanden über die Echtheit täuschen kann.

Artikel 50 Absatz 4 der KI-Verordnung verpflichtet Betreiber, Deepfakes offenzulegen. Als Deepfake gelten KI-erzeugte oder manipulierte Inhalte, die existierenden Personen, Objekten, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlicherweise als echt erscheinen würden. Wer diesen Satz einmal richtig gelesen hat, kann die meisten Fälle selbst entscheiden.

Die Kurzfassung

Was verändert wurdeHinweis nötig?
Nur Licht, Schärfe, RauschenNein
Nur die Umgebung eines echten ProduktsIn der Regel nein
Das Produkt selbstJa
Ein MenschJa
Ein Ereignis oder eine HandlungJa
Ein Ergebnis, das das Produkt versprichtJa

Die zwölf Fälle im Einzelnen

1. Echtes Produkt vor KI-generierter Umgebung

Die Trinkflasche stand vor der Kamera, der Bergpfad dahinter kommt aus dem Generator. In der Regel kein Hinweis nötig. Das Produkt ist echt und wird richtig dargestellt, die Kulisse behauptet nichts über ein konkretes Ereignis. Wer allerdings eine wiedererkennbare reale Location erfindet, bewegt sich aus dieser Einordnung heraus.

2. Technisch verbessertes Produktfoto

Aufhellen, Schärfen, Entrauschen, auch mit KI-gestützten Filtern. Kein Hinweis nötig. Am Inhalt ändert sich nichts, und die Verordnung nimmt reine Unterstützungsfunktionen bei der Bearbeitung ausdrücklich aus.

3. Personalisierte Produkte im KI-Mockup

Die bedruckte Tasse auf einem generierten Frühstückstisch. Kommt darauf an. Ist nur der Tisch erzeugt und die Tasse echt fotografiert, gilt Fall 1. Ist auch die Tasse samt Druck generiert, sieht der Kunde ein Produkt, das so noch nie existiert hat, und dann gehört ein Hinweis dazu.

4. KI-generiertes Model

Eine fotorealistische Person, die nie vor einer Kamera stand. Hinweis nötig. Das ist der Kernfall der Vorschrift. Wer das Bild sieht, hält die Person für echt, und genau davor soll die Offenlegung schützen.

5. Echtes Model, künstlicher Laufsteg

Die Person ist echt, die Modenschau hat nie stattgefunden. Hinweis nötig. Hier wird ein Ereignis behauptet. Dass die Person real ist, macht es eher schlimmer, weil das Bild dadurch glaubhafter wirkt.

6. Bearbeitetes Kundenfoto

Ein echtes Kundenbild, dessen Umgebung verändert wurde. Kommt darauf an. Ein anderer Hintergrund aus rein dekorativen Gründen bleibt unkritisch. Sobald die Bearbeitung eine Handlung oder Situation zeigt, die es nicht gab, ist ein Hinweis fällig.

7. Virtuelle Wohnszene

Das reale Sofa in einem vollständig erzeugten Wohnzimmer. In der Regel kein Hinweis nötig. Dass Einrichtungsbilder gestellt sind, setzt jeder voraus, und das Produkt selbst bleibt unangetastet.

8. Erkennbar grafisches Motiv

Abstrakte Muster, illustrierte Szenen, stilisierte Designs. Kein Hinweis nötig. Niemand hält das für ein Foto, also kann auch niemand über die Echtheit getäuscht werden.

9. Fantasie-Produktwelt

Das reale Produkt schwebt über einer surrealen Landschaft. In der Regel kein Hinweis nötig, solange die Szene offensichtlich erfunden ist. Die Betonung liegt auf offensichtlich.

10. Fotorealistisches KI-Porträt als Designmotiv

Ein erfundenes Gesicht, gedruckt auf Poster, Shirt oder Tasse. Hinweis nötig. Auch als Motiv bleibt es eine fotorealistische Person, die es nicht gibt.

11. Vorher-Nachher-Darstellungen

Haut, Haare, Wand, Rasen: das Ergebnis nach Anwendung des Produkts. Hinweis nötig, sobald das Nachher-Bild erzeugt oder deutlich verstärkt wurde. Hier geht es nebenbei auch um Irreführung, und die wiegt schwerer als die fehlende Kennzeichnung.

12. Virtuelle Testimonials

Ein KI-Influencer empfiehlt das Produkt. Hinweis nötig. Eine Empfehlung von jemandem, den es nicht gibt, ist der Fall, auf den die Vorschrift am deutlichsten zielt.

Woran Sie sich halten können

  • Fragen Sie nicht „war KI beteiligt“, sondern „hält jemand das für ein echtes Foto von einer echten Sache“.
  • Menschen und Ereignisse sind fast immer ein Fall für den Hinweis, Kulissen fast nie.
  • Im Zweifel kennzeichnen. Ein Hinweis zu viel schadet niemandem, ein Hinweis zu wenig kann eine Abmahnung auslösen.

Häufige Fragen

Zählt ein KI-Hintergrund als Deepfake?

In der Regel nicht. Solange das Produkt echt fotografiert ist und die Umgebung keine konkrete reale Situation behauptet, fehlt es an der Täuschung über Echtheit.

Muss ich kennzeichnen, wenn ich nur Photoshop-Filter benutze?

Nein. Reine Bildkorrekturen ändern den Inhalt nicht. Die Verordnung nimmt unterstützende Bearbeitungsfunktionen ausdrücklich aus.

Was ist mit Bildern, die ich von einem Lieferanten bekomme?

Sie stellen sie in Ihrem Shop ein und sind damit Betreiber. Wenn Sie nicht wissen, wie ein Bild entstanden ist, fragen Sie den Lieferanten. Unwissenheit ist keine eigene Ausnahme.

Reicht es, den Hinweis einmal zentral zu setzen?

Nein. Der Hinweis muss bei dem Bild stehen, um das es geht, und spätestens sichtbar sein, wenn das Bild sichtbar wird.